AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Auftragnehmer


Stand: 26.07.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von Maria Lässig, Rosegger Straße 23/1, 9232 Rosegg, Österreich (im Folgenden „Auftragnehmerin“), insbesondere in den Bereichen:

• Webdesign

• Website-Umbau

• Online-Shops

• Grafikdesign

• Online-Marketing

• technische Betreuung

• damit verbundene Beratungsleistungen (Consulting, Vertriebs- und Organisationsberatung, mehrmonatige Begleitprogramme)

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.


2. Vertragsgegenstand

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.

2.1 Werkvertragliche Leistungen (Website, Online-Shop, Grafikdesign)

Bei der Erstellung von Websites, Online-Shops und grafischen Arbeiten schuldet die Auftragnehmerin ein bestimmtes Ergebnis (Werkvertrag gemäß §§ 1165 ff ABGB) — die vertraglich vereinbarte, funktionsfähige Umsetzung gemäß Angebot bzw. Auftrag.

2.2 Beratungs- und Consultingleistungen (Dienstvertrag)

Bei Beratungs-, Consulting-, Coaching- und Begleitungsleistungen (z. B. Vertriebs- und Organisationsberatung, mehrmonatige Begleitprogramme) schuldet die Auftragnehmerin ein sorgfältiges, fachgerechtes Bemühen (Dienstvertrag gemäß §§ 1151 ff ABGB), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden kein bestimmter Umsatz, keine bestimmte Anzahl an Neukunden, keine Umsatzsteigerung oder sonstiger wirtschaftlicher Erfolg geschuldet oder zugesichert. Empfehlungen und Konzepte stellen fachliche Einschätzungen dar; deren Umsetzung sowie deren wirtschaftlicher Erfolg liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

Diese AGB gelten sowohl für den Neubau von Websites als auch für den Umbau, die Erweiterung oder Anpassung bestehender Websites sowie sinngemäß für Beratungsleistungen. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, gelten für Neubauten dieselben technischen, rechtlichen und haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen wie für Arbeiten an bestehenden Systemen.


3. Arbeiten an bestehenden Websites & Fremdsystemen

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten sowohl für Arbeiten an bestehenden Websites als auch – sinngemäß – für den Neubau von Websites, sofern dabei Software, Systeme oder

Komponenten von Drittanbietern eingesetzt werden.


3.1 Allgemeines

Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen auf Basis des beim Leistungsbeginn vorhandenen bzw. eingesetzten Systemzustandes. Dies gilt insbesondere für:

• WordPress-Websites

• Plugins (z. B. Epsilon oder vergleichbare Erweiterungen)

• Themes

• Frameworks

• Fremd-Hosting

• Drittanbieter-Software jeglicher Art


3.2 Haftungsausschluss für Fremdsoftware & Updates

Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für:

• fehlende, veraltete oder fehlerhafte Software-Updates

• Inkompatibilitäten zwischen Plugins, Themes oder Systemkomponenten

• Funktionsänderungen oder -ausfälle infolge von Software- oder Sys-temupdates

• Sicherheitslücken, die bereits vor Beginn der Arbeiten bestanden haben

• Änderungen durch Drittanbieter (z. B. Plugin-Hersteller, Hostinganbieter)

Eine dauerhafte Funktionsfähigkeit von Drittsoftware wird nicht geschuldet, sofern keine gesonderte Wartungs- oder Betreuungsvereinbarung abgeschlossen wurde.

Auch bei neu erstellten Websites kann es durch Weiterentwicklungen von Software, Browsern, Betriebssystemen, Hostingumgebungen oder Drittanbietern zu Funktionsänderungen oder -einschränkungen kommen. Eine dauerhafte technische Aktualität oder Update-Kompatibilität wird nicht geschuldet, sofern keine gesonderte Wartungs- oder Betreuungsvereinbarung abgeschlossen wurde.


3.3 Bestandsmängel & Altlasten

Bei bestehenden Websites kann es aufgrund von:

• unklarer Dokumentation

• veralteter Software

• individueller Anpassungen

• vorheriger Eingriffe durch Dritte

zu unerwarteten technischen Problemen kommen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die auf bereits bestehende Mängel oder Altlasten zurückzuführen sind.


4. Worst-Case-Szenarien & Mehraufwand

Sollte es im Zuge der Arbeiten zu:

• Funktionsstörungen

• Datenverlust

• Systemausfällen

• sicherheitsrelevanten Problemen

kommen, wird das weitere Vorgehen individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt. Zusätzliche Leistungen zur Fehlerbehebung, Wiederherstellung oder Neuimplementierung sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags und werden gesondert beauftragt und verrechnet.


5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Umsetzung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Zugangsdaten etc.) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Mehraufwand durch fehlende oder verspätete Mitwirkung wird gesondert verrechnet.


5.1. Rechte an Inhalten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sichert zu, dass er an sämtlichen von ihm bereitgestellten Inhalten (insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos, Schriftarten, Musik, Zugangsdaten) die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzt.

Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung dieser Inhalte geltend gemacht werden.


5.2. Ergänzung für KI-generierte Inhalte

Sofern der Auftraggeber KI-generierte Inhalte zur Verfügung stellt oder deren Er-stellung beauftragt, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung für etwaige Rechte Dritter, Lizenzfragen oder rechtliche Zulässigkeit dieser Inhalte.


6. Abnahme

Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Bereitstellung keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Dies gilt auch für Teilabnahmen.


7. Nutzungs- und Urheberrechte


7.1 Geschützte Werke

Sämtliche von der Auftragnehmerin erstellten Leistungen unterliegen dem Urheberrecht.

Dies umfasst insbesondere:

  • Texte und redaktionelle Inhalte
  • Konzeption und Seitenstruktur
  • Menüführung und Navigationslogik
  • Design- und Gestaltungsleistungen
  • Individuell erstellten Code
  • KI-gestützte Bildkompositionen und deren kreative Ausarbeitung
  • Strategische Positionierungs- und Marketingkonzepte


7.2 Nutzungsrecht

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den im jeweiligen Angebot definierten Zweck.


7.3 Weiterverwendung

Eine Nutzung außerhalb des ursprünglich vereinbarten Projekts, insbesondere bei:

  • Systemwechsel
  • Hostingwechsel
  • Neuaufbau durch Dritte
  • Verwendung für andere Unternehmen und Projekte

bedarf der schriftlichen Zustimmung.


7.4 KI Prompts

Die im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten oder entwickelten KI-Prompts, Konzepte und Arbeitsmethoden verbleiben ausschließlich bei der Auftragnehmerin und sind nicht Bestandteil des Nutzungsrechts.


7.5 Nutzungsrechte an Beratungsunterlagen und -konzepten

Im Rahmen von Beratungsleistungen erstellte Konzepte, Strategiepapiere, Auswertungen und sonstige Unterlagen dürfen ausschließlich für den internen Gebrauch des Auftraggebers im vereinbarten Projekt verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte — insbesondere an Mitbewerber, andere Berater oder verbundene Unternehmen — sowie eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.


8. Vertraulichkeit

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit — insbesondere im Rahmen von Beratungsleistungen — bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers (u. a. betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Strategien, interne Abläufe, Kunden- und Mitarbeiterdaten, Geschäftsgeheimnisse) streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistung zu verwenden.

Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbefristet, auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, und umfasst auch allfällig eingesetzte Mitarbeiter oder Subunternehmer der Auftragnehmerin. Ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.


9. Vergütung & Zahlungsbedingungen

9.1 Zahlung

Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich ausschließlich gegen Vorauskasse. In begründeten Ausnahmefällen können maximal zwei Teilzahlungen vereinbart werden.


9.2 Zahlungsverzug & Maßnahmen

Bei ausstehender Zahlung behält sich die Auftragnehmerin ausdrücklich das Recht vor:

• Leistungen einzustellen

• Zugänge zu sperren

• die Website vorübergehend zu deaktivieren

Dies bis zum Zeitpunkt des vollständigen Zahlungseingangs. Bereits erbrachte Leistungen bleiben voll kostenpflichtig.


9.3 Vergütung mehrmonatiger Beratungsprogramme

Bei mehrmonatigen Beratungs- oder Begleitprogrammen (z. B. 6- oder 12-Monats-Begleitung) erfolgt die Zahlung gemäß dem im Angebot festgelegten Modell (Vorauskasse, monatliche Raten oder vereinbarte Teilzahlungen). Details zur vorzeitigen Beendigung und Abrechnung regelt Punkt 10.


10. Laufzeit, Kündigung & vorzeitige Beendigung

10.1 Werkvertragliche Leistungen

Bei Vertragsauflösung erfolgt die Abrechnung nach dem Leistungsstand zum Kündigungszeitpunkt. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht rückerstattet.


10.2 Mehrmonatige Beratungsprogramme — Beendigung durch den Auftraggeber

Beratungs- und Begleitprogramme mit fester Laufzeit (z. B. 6 oder 12 Monate) können vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats vorzeitig gekündigt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht rückerstattet; das Programm gilt mit dem Leistungsstand zum Kündigungszeitpunkt als abgerechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.


10.3 Vorzeitige Beendigung durch die Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin ist ihrerseits berechtigt, ein Beratungs- oder Begleitprogramm aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden, insbesondere bei:

● fehlender Mitwirkung des Auftraggebers trotz angemessener Fristsetzung

● Auffliegen bzw. Bekanntwerden einer vereinbarten Inkognito-/Tarnidentität im Rahmen einer Analyse, wodurch der Zweck der Leistung nicht mehr erreicht werden kann

● persönlichen Angriffen, Beleidigungen oder respektlosem Verhalten gegenüber der Auftragnehmerin oder ihren allfälligen Mitarbeitern bzw. Subunternehmern

● Zahlungsverzug

● der Aufforderung zu rechtswidrigen, sittenwidrigen oder standeswidrigen Handlungen

● einem nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnis, das eine sinnvolle Fortsetzung der Zusammenarbeit unmöglich macht

Auch in diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen nicht rückerstattet; das Programm gilt mit dem Leistungsstand zum Beendigungszeitpunkt als abgerechnet.


11. Haftung & Gewährleistung

Die Auftragnehmerin haftet nur für eigene Leistungen. Keine Haftung besteht für:

• Inhalte des Auftraggebers

• wirtschaftlichen Erfolg

• Ranking, Reichweite oder Umsätze

• rechtliche Inhalte (z. B. Impressum, Datenschutz, AGB)

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Auftragnehmerin schuldet ausschließlich die technisch korrekte Umsetzung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch die inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte.


11.1 Haftungsbeschränkung für Beratungsempfehlungen

Empfehlungen, Konzepte und Strategien im Rahmen von Beratungsleistungen beruhen auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und der fachlichen Einschätzung der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin haftet nicht für unternehmerische Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Basis dieser Empfehlungen trifft, sowie nicht für deren wirtschaftliches Ergebnis. Die Umsetzungsverantwortung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.


12. Rechtstexte & Rechtsberatung

Sofern Formulierungsvorschläge für rechtlich relevante Texte (Impressum, Datenschutz, AGB etc.) übermittelt werden, erfolgt dies ohne Gewähr und stellt keine Rechtsberatung dar. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Inhalte rechtlich prüfen zu lassen.


13. Besondere Bestimmungen bei Analyse-/Beobachtungsleistungen im betrieblichen Umfeld des Auftraggebers

13.1 Leistungsumfang

Im Rahmen von Analyseleistungen (z. B. einer sogenannten Tiefenanalyse) beobachtet die Auftragnehmerin betriebliche Abläufe, Prozesse und Servicequalität. Eine Bewertung oder Beurteilung einzelner Mitarbeiter, die keine Führungsfunktion innehaben, ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Beratungsleistung. Die Auftragnehmerin ist im Rahmen der Analyse jedoch berechtigt, Führungspersonen zu identifizieren und dazu gezielte Empfehlungen abzugeben. Alle sonstigen Beobachtungen und Empfehlungen erfolgen ausschließlich allgemein und ohne Bezug zu identifizierbaren einzelnen, nicht in Führungsposition befindlichen Mitarbeitern.


13.2 Einbindung des Betriebsrats

Besteht im Unternehmen des Auftraggebers ein Betriebsrat und ist dieser über das Projekt zu informieren, ist der Betriebsrat vom Auftraggeber zum entsprechenden Gespräch (z. B. Auftakt- bzw. Informationsgespräch) beizuziehen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Information bzw. Einbindung des Betriebsrats liegt beim Auftraggeber.


13.3 Verantwortung für arbeitsrechtliche Zulässigkeit

Die arbeitsrechtliche Zulässigkeit der Analyse — insbesondere eine allfällig erforderliche Zustimmung des Betriebsrats gemäß § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG oder der betroffenen Mitarbeiter, sofern kein Betriebsrat besteht — liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer unterlassenen oder nicht ordnungsgemäßen Einholung dieser Zustimmung entstehen.


14. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen aufrecht.

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auftraggeber, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erkennt sie als verbindlichen Vertragsbestandteil an.